Fortbestehen des Bedürfnisses gem. §§4 Abs 4 und 14 WaffG
Ihr habt ein Schreiben mit folgendem Inhalt erhalten, wobei die einzureichenden Unterlagen sich abhängig von der Dauer des Bedürfnisses unterscheiden können:
"Vollzug des Waffengesetzes (WaffG)
Nachweis des Fortbestehens Bedürfnisses für waffenrechtliche Erlaubnisse gem. §§ 4 Abs. 4 und 14 WaffG, Auskünfte und Nachweise zu waffenrechtlichen Unterlagen (gem. § 39 WaffG)
Sehr geehrte(r) ...,
als Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind Sie zur entsprechenden Nachweiserbringung verpflichtet.
Gemäß § 4 Abs. 4 WaffG hat die zuständige Behörde alle 5 Jahre das Fortbestehen des Bedürfnisses zu überprüfen.
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 36 Abs. 2 Landesjagdgesetz M‑V¹ (LJagdG M‑V) sowie § 48 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG) i.V.m. § 2 Abs. 4 der Landesverordnung zur Ausführung des Waffenrechts² (WaffRAusfLVO M‑V) ist der Landrat des Landkreises Vorpommern‑Rügen sachlich sowie nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 a VwVfG M‑V³ auch örtlich zuständig.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Bescheinigung des Schießsportvereins über die Mitgliedschaft gem. § 14 Abs. 4 Satz 3 WaffG
- Schießnachweisbuch von Januar 2024- dato in Kopie
Ihre Auskunfts- und Mitwirkungspflichten ergeben sich aus § 39 Abs. 1 WaffG.
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 21 WaffG mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Für die Vorlage der vorgenannten Unterlagen setze ich Ihnen eine Frist bis zum XX.XX.XXXX. Gerne können Sie die erbetenen Nachweise auch per E‑Mail an die o. g. Adresse senden. Für eventuelle Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"
Dann beachtet die folgenden Vorgehensweisen der Dachverbände:
BDS
Bitte den Antrag "Antrag auf Bestätigung des fortbestehenden Bedürfnisses (Besitz)" von der BDS-Seite unter Unsere Dokumente ausfüllen (inklusive Anlage) und unterschrieben an die Vereinsadresse des HSV schicken. Bitte beachtet auch die Hinweise "Hinweise zum Antrag auf Bestätigung des fortbestehenden Bedürfnisses (Besitz)" zum Ausfüllen des Antrages.
DSB
Bitte sendet eine E-Mail mit dem Schreiben des Landkreises und allen geforderten Unterlagen an die E-Mail-Adresse des Kreisschützenbundes Vorpommern-Rügen: info@kreisschuetzenbund-vr.de
